AGB ZUR NUTZUNG DER PLATTFORM
Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
I. ALLGEMEINES
1. PRÄAMBEL
Zasta stellt über die Webseite www.zasta-de.com und die Zasta Mobil-App eine Plattform zur Verfügung, über die natürliche Personen Verträge für steuerberatende Leistungen abschließen können. Die steuerberatenden Leistungen werden von unabhängigen, zur Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen oder Gesellschaften (im Folgenden: “Steuerberater”) erbracht.
2. DEFINITIONEN
“Angebot”: Angebot eines Steuerberaters an einen Nutzer für die Erstellung und Einreichung der Einkommensteuererklärung sowie die Prüfung des Steuerbescheids.
“Darlehen”: Unverzinsliches Darlehen der Volksbank zur teilweisen Vorfinanzierung der erwarteten Steuererstattung eines Nutzers.
“Datenschutzerklärung”: Datenschutzhinweise von Zasta, die auf der Plattform veröffentlicht und zugänglich sind.
“Dienstleistungsvertrag”: Vertrag zwischen Steuerberater und Nutzer über die Erbringung steuerberatender Dienstleistungen.
“eDatenabruf“: Abruf der für den Nutzer bei den Finanzbehörden hinterlegten Steuerdaten.
“Nutzer”: Natürliche Person, welche die Plattform nutzt und Dienstleistungen über die Plattform beauftragt.
“Nutzungsbedingungen”: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) zur Nutzung der Webseite www.zasta-de.com und der Zasta Mobil-App.
“Nutzungsvertrag”: Vertrag zwischen dem Nutzer und Zasta, um die Plattform zu nutzen.
“Plattform” oder „Zasta-Plattform“: Die Webseite www.zasta-de.com und die Zasta Mobil-App.
“Steuerberater”: Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugte Person oder Gesellschaft im Sinne von § 3 StBerG.
“secupay“: secupay AG, Goethestr. 6, 01896 Pulsnitz.
“User-Dashboard”: Ein Bereich der Plattform, auf dem für registrierte Nutzer u.a. Dokumente hochgeladen und für den Nutzer zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden können.
“Volksbank“: Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG, Darmstädter Str. 62, 64354 Reinheim.
“Vollmacht”: Dem Steuerberater vom Nutzer erteilte Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen nach amtlichem Muster.
“Vollmachtsdatenbank“: Von der Bundessteuerberaterkammer betriebene Online-Anwendung für die Verwaltung von Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen.
“Zahlungsdienstleister”: Lizenzierte Gesellschaften, die Zahlungen aus und im Zusammenhang mit den über die Plattform geschlossenen Verträgen abwickeln.
“Zasta”: Zasta de GmbH, Lübecker Str. 24A, 19053 Schwerin.
3. GELTUNGSBEREICH
3.1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der von Zasta zur Verfügung gestellten Plattform.
3.2. Für den Dienstleistungsvertrag zwischen Nutzer und Steuerberater gelten die gesetzlichen Bestimmungen und etwaige individuelle Vereinbarungen.
3.3. Abweichungen von diesen Nutzungsbedingungen bedürfen der Bestätigung von Zasta in Textform.
3.4. Die aktuelle Version der Nutzungsbedingungen ist jederzeit unter https://zasta-de.com/agb-aktuell abrufbar.
II. NUTZUNGSVERTRAG
1. VERTRAGSGEGENSTAND
1.1. Über die Plattform haben Nutzer die Möglichkeit, auf Basis ihrer bei den Finanzbehörden hinterlegten eDaten eine kostenlose Ersteinschätzung von Steuerberatern zu den von ihnen ausgewählten Veranlagungszeiträumen zu erhalten. Auf das Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrags mit einem Steuerberater sowie die Durchführung einer kostenlosen Ersteinschätzung besteht kein Rechtsanspruch.
1.2. Über die Plattform haben Nutzer die Möglichkeit, sich von einem Steuerberater ein Angebot erstellen zu lassen, das vom Nutzer rechtswirksam angenommen werden kann. Das Angebot geht dabei davon aus, dass der Nutzer nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Entgeltersatzleistungen, Renten oder dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegende Kapitaleinkünfte, für die eine Steuerbescheinigung einer deutschen Bank vorliegt, erzielt hat. Erzielt der Nutzer auch Einkünfte aus anderen Quellen (z.B. aus gewerblicher Tätigkeit oder der Vermietung von Immobilien), wäre für deren Ermittlung und Erklärung eine zusätzliche Vereinbarung zu treffen.
1.3. Die Steuerberater erbringen ihre Leistungen unabhängig und eigenverantwortlich und rechnen über diese selbst ab. Zasta unterstützt hierbei als Auftragsverarbeiter und technischer Dienstleister. Zasta stellt Nutzern und Steuerberatern Software-Lösungen und elektronische Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung, die eine einfache und effiziente Erstellung, Bearbeitung und Prüfung von Einkommensteuererklärungen ermöglichen. Zasta erbringt keine Dienstleistungen, die Steuerberatern vorbehalten sind.
1.4. Der Nutzer ist nicht verpflichtet, das Angebot eines Steuerberaters anzunehmen bzw. einen Dienstleistungsvertrag zu schließen.
1.5. Nimmt der Nutzer ein Angebot an, erhält er eine Bestätigung über die Auftragserteilung. Der Dienstleistungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Steuerberater zustande. Zasta ist weder für ein Zustandekommen des Dienstleistungsvertrags noch für dessen Inhalt und Abwicklung verantwortlich. Insbesondere haftet Zasta nicht für Leistungen der Steuerberater.
1.6. Sollte nach Angebotserstellung und vor Angebotsannahme eine Kontaktaufnahme außerhalb der Plattform stattfinden und ein Dienstleistungsvertrag zwischen Nutzer und Steuerberater zustande kommen, ist der Nutzer verpflichtet, Zasta dies umgehend mitzuteilen. Unterbleibt eine solche Information, ist Zasta berechtigt, das Nutzerkonto dauerhaft zu sperren und das Nutzungsverhältnis zu kündigen.
2. REGISTRIERUNG, NUTZERKONTO
2.1. Zur Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich. Für die Registrierung wird vorausgesetzt, dass der Nutzer eine volljährige, unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Person ist. Der Nutzer versichert mit der Registrierung ausdrücklich, dass er diese Voraussetzungen erfüllt.
2.2. Die Registrierung ist kostenlos. Sie erfolgt nur, wenn diese Nutzungsbedingungen verbindlich anerkannt werden. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Mit der Registrierung entsteht zwischen dem Nutzer und Zasta ein vertragliches Nutzungsverhältnis. Das Nutzerkonto hat bis zur Löschung durch den Nutzer oder seinen durch Dritte nachgewiesenen Tod Bestand.
2.3. Für die Registrierung benötigt der Nutzer eine E-Mail-Adresse und ein Passwort. Mit Festlegung des Passworts ist die Registrierung abgeschlossen. Nach erfolgter Registrierung erhält der Nutzer Zugang zu seinem Nutzerkonto, in dem die Angabe der korrekten Kontakt- und Adressdaten notwendig ist, um die Nutzung der Plattform zu ermöglichen.
2.4. Die Registrierung als Nutzer ist nur einmal zulässig. Die mehrmalige Registrierung einer Person ist nicht gestattet. Nutzerkonten sind nicht auf andere Personen übertragbar. Sie dürfen auch nicht durch Dritte, z.B. durch Weitergabe des Passworts, genutzt werden.
2.5. Verstöße gegen vorstehende Regelungen berechtigen Zasta zur fristlosen Kündigung der Vertragsbeziehungen und zur sofortigen Löschung des Nutzerkontos.
3. VOLLMACHT, ANGEBOT, IDENTITÄTSPRÜFUNG
3.1. Nutzer können sich über die Plattform ein Angebot eines Steuerberaters zur steuerlichen Beratung und Vertretung erstellen lassen. Mit dem Angebot verbunden ist eine unverbindliche Ermittlung einer auf Basis der eDaten zu erwartenden Steuererstattung oder Steuernachzahlung des Nutzers.
3.2. Voraussetzung für die Erstellung eines Angebotes ist, dass der Nutzer den Steuerberater zum eDatenabruf bevollmächtigt. Hierzu ist die Erteilung einer Vollmacht für den in der Vollmacht genannten Steuerberater durch den Nutzer auf der Plattform erforderlich. Eine erteilte Vollmacht kann der Nutzer über das User-Dashboard einsehen.
3.3. Nach Vollmachtserteilung erstellt der Steuerberater auf Basis des Ergebnisses des eDatenabrufs innerhalb von 2 bis 3 Werktagen ein Angebot. Kommt es nicht innerhalb von 14 Tagen nach Angebotsabgabe des Steuerberaters zur Beauftragung durch Annahme des Angebots durch den Nutzer auf der Plattform, ist der Steuerberater berechtigt, die Vollmacht aus der Vollmachtsdatenbank zu löschen. Hiermit verbunden ist kein Widerruf der Vollmacht als solcher; diese erlischt erst, wenn der Nutzer oder der Steuerberater dies der jeweils anderen Partei mitteilt oder durch Löschung des Nutzerkontos.
3.4. Solange der Nutzer die erteilte Vollmacht nicht widerruft, ist der Steuerberater berechtigt, dem Nutzer auch für Folgejahre ein Angebot auf Basis der für den Nutzer bei den Finanzbehörden hinterlegten eDaten zu unterbreiten. Hierbei wird der Steuerberater durch Zasta als Auftragsverarbeiter unterstützt.
3.5. Steuerberater sind, wie auch bestimmte für die Plattform tätige Zahlungsdienstleister, geldwäscherechtlich zur Identifizierung und Überprüfung der Identität der Nutzer verpflichtet. Die Durchführung der Identitätsfeststellung und Identitätsüberprüfung ist Voraussetzung für das Tätigwerden des Steuerberaters. Zasta unterstützt Steuerberater hierbei als technischer Dienstleister.
4. PFLICHTEN DES NUTZERS
Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben insbesondere zu Identität, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail und Bankverbindung zu machen. Änderungen sind unverzüglich durch Vornahme der Änderungen im Nutzerkonto mitzuteilen.
5. RECHTE UND PFLICHTEN VON ZASTA, VERFÜGBARKEIT DER PLATTFORM
5.1. Zasta führt ein Nutzerkonto für den Nutzer und stellt ihm dafür Zugangsdaten zur Verfügung. In dem Nutzerkonto werden die über die Plattform zustande gekommenen Verträge aufgeführt und Rechnungen zur Einsicht aufbewahrt.
5.2. Zasta bemüht sich um eine netztechnische Erreichbarkeit („Konnektivität“) der Plattform von mindestens 98% je Kalenderquartal. Ausgenommen hiervon sind die im Folgenden bezeichneten Ausfallzeiten und Minderverfügbarkeiten. Diese gelten als ordnungsgemäße Leistungserbringung und werden nicht als die Verfügbarkeit beeinträchtigende Zeit angerechnet:
5.2.1. geplante Ausfallzeiten (insbesondere zu Wartungszwecken), werktäglich zwischen 00:00 und 06:00 Uhr sowie an Sonntagen von 00:00 bis 24:00 Uhr;
5.2.2. nicht von Zasta zu vertretende Ausfallzeiten, in denen die Erreichbarkeit der Plattform beeinträchtigt ist, welche Zasta auch unter Berücksichtigung marktüblicher Standards nicht verhindern konnte.
5.3. Zasta kann den Zugang zur Plattform und den darüber abrufbaren Diensten auch außerhalb der Wartungsfenster beschränken, sofern die Sicherheit des Plattformbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der zugrunde liegenden Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. Dem Nutzer entstehen hierdurch keine Rechte.
III. DIENSTLEISTUNGSVERTRAG STEUERBERATUNG
1.1. Bei Auswahl des Veranlagungszeitraums legt der Nutzer die Details für seine Angebotsanfrage nach von der Plattform vorgegebenen Kriterien fest. Nach Erhalt des Angebots für den vom Nutzer gewählten Veranlagungszeitraum kann der Dienstleistungsvertrag zwischen Nutzer und Steuerberater durch Betätigen des Buttons „Annehmen“ geschlossen werden. Bis dahin kann der Nutzer von der Vertragserklärung Abstand nehmen, z.B. indem er den Button „Ablehnen“ betätigt oder den Browser oder die App schließt.
1.2. Mit Annahme des Angebots über die Plattform durch Anklicken des Buttons „Annehmen“ nimmt der Nutzer rechtsverbindlich ein Angebot des Steuerberaters über die Erbringung steuerberatender Leistungen an, wodurch der Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wird.
1.3. Zasta sendet daraufhin dem Nutzer eine Mitteilung, in welcher die Beauftragung des Steuerberaters bestätigt wird. Die Bestätigung dokumentiert die Annahme des Angebots und das Zustandekommen des Dienstleistungsvertrags zwischen Nutzer und Steuerberater. Vertragspartner des Nutzers ist der Steuerberater, der das Angebot abgegeben hat. Der Inhalt des Dienstleistungsvertrages richtet sich nach dem angenommenen Angebot, dem geltenden Vertragsrecht und eventuellen weiteren Vereinbarungen des Nutzers mit dem Steuerberater. Der Nutzer kann den Dienstleistungsvertrag im User-Dashboard einsehen.
IV. VORFINANZIERUNG DER STEUERERSTATTUNG (“SOFORTAUSZAHLUNG”), KREDITVERMITTLUNG
1. VORFINANZIERUNG UND ZAHLUNGSABWICKLUNG
1.1. Sofern der Steuerberater für den Nutzer eine voraussichtliche Steuererstattung ermittelt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Sofortauszahlung des ermittelten Betrages bestehen. Das Angebot der Sofortauszahlung kann dabei auf einen Teil des errechneten Steuererstattungsbetrages begrenzt sein.
1.2. Die Sofortauszahlung wird durch ein unverzinsliches Darlehen der Volksbank ermöglicht. Der Nutzer muss hierzu einen entsprechenden Darlehensvertrag mit der Volksbank abschließen. Das Darlehen ist für den Nutzer mit keinen Kosten verbunden.
1.3. Aus dem von der Volksbank gewährten Darlehen wird zunächst im abgekürzten Zahlungsweg die vom Nutzer mit dem beauftragten Steuerberater vereinbarte Vergütung bezahlt. Der um den Vergütungsanspruch des Steuerberaters geminderte Darlehensbetrag wird dann von der Volksbank per SEPA-Überweisung an den Nutzer ausgezahlt.
1.4. Die Tilgung des Darlehens soll zur Vereinfachung der Zahlungsabwicklung so weit als möglich aus dem erwarteten Steuererstattungsbetrag erfolgen. Zu diesem Zweck wird die Zahlung der Steuererstattung über secupay abgewickelt. Dies ist Gegenstand des zwischen dem Nutzer und secupay über die Plattform geschlossenen Zahlungsdienstevertrages. Der Nutzer weist, vertreten durch den beauftragten Steuerberater, das jeweilige Finanzamt unwiderruflich an, die Steuererstattung aus der betreffenden Einkommensteuererklärung an secupay auf ein von dieser geführtes Zahlungsabwicklungskonto zu überweisen, bevollmächtigt secupay zum Empfang der Steuererstattung, weist den Steuerberater zu diesem Zweck an, in der Steuererklärung das Zahlungsabwicklungskonto mit der von secupay für ihn bereitgestellten virtuellen IBAN einzutragen und bevollmächtigt den Steuerberater und Zasta, secupay alle für deren geldwäscherechtliche Prüfung und die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.
1.5. Da die Tilgung des Darlehens aus dem Steuererstattungsbetrag erfolgen soll, ist eine Sofortauszahlung bzw. Gewährung des Darlehens nur möglich, wenn aufgrund der vorliegenden Daten mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die errechnete Steuererstattung tatsächlich an den Nutzer ausgezahlt und nicht z.B. anderweitig verrechnet wird. Ein Anspruch des Nutzers auf Sofortauszahlung bzw. Darlehensgewährung besteht nicht.
2. ART DES DARLEHENS, VERTRAGSABSCHLUSS, KREDITVERMITTLUNG, GEBÜHREN
2.1. Zweck des Darlehens ist eine (teilweise) Vorfinanzierung der vom Steuerberater für den Nutzer ermittelten voraussichtlichen Steuererstattung. Das Darlehen ist zins- und tilgungsfrei und hat eine Laufzeit von längstens 9 Monaten. Das Darlehen ist bereits vor Ablauf von 9 Monaten zurückzuzahlen, wenn entweder dem Steuerberater der Steuerbescheid für das Jahr, für das mit dem Darlehen eine Vorfinanzierung der Steuererstattung erfolgt ist, zugegangen ist oder das Finanzamt den Steuerberater und dieser oder Zasta daraufhin den Nutzer darüber informiert, dass für die vom Steuerberater eingereichte Steuererklärung für das betreffende Jahr kein Steuerbescheid ergehen bzw. aus anderen Gründen keine Steuererstattung erfolgen wird. Die Rückzahlung des Darlehens hat in diesem Fall spätestens 4 Wochen, nachdem die Volksbank oder Zasta den Nutzer über die Beendigung des Darlehens informiert hat, zu erfolgen. Soweit das Darlehen nicht aus der Steuererstattung vollständig getilgt werden kann, ist der Nutzer verpflichtet, den bestehenden Darlehenssaldo innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Steuerbescheides oder nach Erhalt einer Nachricht des Steuerberaters oder von Zasta, das keine Steuererstattung in ausreichender Höhe erfolgt ist, auszugleichen.
2.2. Zasta ist keine Bank gemäß Kreditwesengesetz (KWG) und kein Zahlungsdienstleister nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Zasta unterstützt und organisiert als technischer Dienstleister den Prozess des Abschlusses des Darlehensvertrags, die Eröffnung und das Führen der erforderlichen Konten sowie die allgemeine Abwicklung des Darlehens im Auftrag der Volksbank. Fragen und Antworten im Zusammenhang mit dem beantragten Darlehen sind daher vorrangig an Zasta zu richten.
2.3. Der Nutzer hat Zasta für die Vermittlung des Darlehens keine Vergütung zu zahlen. Zasta erhält für die Vermittlung des Darlehens keinerlei Entgelt oder Anreize von der Volksbank oder Dritten.
3. EINREICHEN DES KREDITANTRAGS, ZUSTANDEKOMMEN DES DARLEHENSVERTRAGS
3.1. Möchte der Nutzer die ihm ggf. angebotene Sofortauszahlung in Anspruch nehmen, stellt er eine Anfrage zum Abschluss eines Darlehensvertrages („Darlehensanfrage“) auf der Plattform, welche Zasta als Erklärungsbote des Nutzers an die Volksbank übermittelt. Die Darlehensanfrage stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot des Nutzers auf Abschluss eines Darlehensvertrages dar. Zum Zweck der gesetzlich vorgeschriebenen Kundenidentifizierung und zum Abschluss des Darlehensvertrags übermittelt Zasta der Volksbank hierbei folgende Daten des Nutzers:
• Vorname, Nachname
• Geburtsdatum, Geburtsort
• Wohnanschrift (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer)
• Steueridentifikationsnummer (TIN)
• IBAN
3.2. Die Volksbank führt eine Kreditwürdigkeitsprüfung hinsichtlich des jeweiligen Nutzers durch. Bei positivem Ausgang der Kreditwürdigkeitsprüfung übermittelt die Bank einen Kreditvorschlag an den Nutzer („Kreditvorschlag“). Die Übermittlung des Kreditvorschlages erfolgt durch Zasta als Erklärungsbote der Volksbank über die Plattform. Der Kreditvorschlag stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Darlehensvertrages dar.
3.3. Ist der Nutzer mit dem ihm über die Plattform zur Verfügung gestellten Kreditvorschlag einverstanden, kann er ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrages („Darlehensantrag“) auf Basis des Kreditvorschlages durch ein entsprechendes Opt-in über die Plattform abgeben. Zasta übermittelt dann den Darlehensantrag als Erklärungsbote des Nutzers an die Volksbank.
3.4. Nach erfolgreicher Kreditprüfung und der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung nimmt die Volksbank den Darlehensantrag ggf. an, indem sie den Darlehensbetrag gemäß den getroffenen Weisungen auf die angegebenen Konten überweist. Zu Informationszwecken wird die Volksbank dem Nutzer zudem eine Auszahlungsbestätigung übersenden. Mit der Annahme des Darlehensantrags kommt der Darlehensvertrag zwischen dem Nutzer und der Volksbank zustande.
V. VERGÜTUNG STEUERBERATER, ZAHLUNGSABLAUF
1. Es gelten die zum Zeitpunkt der jeweiligen Beauftragung im Angebot des Steuerberaters genannten Gebühren (“Vergütung”) und Bedingungen. Die Vergütung der Steuerberater kann (soweit möglich) aus dem Erstattungsbetrag oder im Wege der Vorauszahlung entrichtet werden.
2. Wenn die Vergütung im Wege der Vorauszahlung erfolgt (“Vorkasse”), wird der Steuerberater grundsätzlich erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig. Eine Rückzahlung der Vorauszahlung kommt nur in Betracht, wenn aus vom Steuerberater zu vertretenden Gründen eine Einreichung der Steuererklärung nicht erfolgt oder ein wirksamer Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist erfolgt.
3. Wenn die Zahlung der Vergütung soweit möglich aus dem Erstattungsbetrag erfolgt, wird zur Vereinfachung der Zahlungsabwicklung zu diesem Zweck die Zahlung der Steuererstattung und der Vergütung über secupay abgewickelt. Der Nutzer schließt zu diesem Zweck durch Opt-in auf der Plattform einen Zahlungsdienstevertrag mit secupay und
• weist mit der Annahme des Angebots das Finanzamt unwiderruflich an, die betreffende Steuererstattung an secupay auf ein von dieser geführtes Zahlungsabwicklungskonto zu überweisen, bevollmächtigt secupay zum Empfang der Steuererstattung, weist den Steuerberater zu diesem Zweck an, in der Steuererklärung und weiteren Erklärungen gegenüber dem Finanzamt das Zahlungsabwicklungskonto mit der von secupay für den Nutzer bereitgestellten virtuellen IBAN einzutragen und bevollmächtigt den Steuerberater und Zasta, secupay alle für deren geldwäscherechtliche Prüfung und die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen und
• weist mit der Annahme des Angebots secupay an, die Vergütung des Steuerberaters aus dem Steuererstattungsbetrag zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Nutzers auf dessen Rechnung zu begleichen und den nach Abzug der Vergütung verbleibenden Betrag unverzüglich nach Eingang der Steuererstattung auf dem Zahlungsabwicklungskonto auf das vom Nutzer bei der Registrierung angegebene Konto zu überweisen. Secupay hat sich verpflichtet, das Zahlungsabwicklungskonto ausschließlich zur Abwicklung der o.g. Zahlungen zu verwenden. Mit dem Zahlungsabwicklungskonto entstehen für den Nutzer keine Kosten.
4. Sofern der Nutzer eine ihm ggf. angebotene Sofortauszahlung in Anspruch nimmt, wird die Vergütung des Steuerberaters mit Auszahlung des Darlehens als Vorauszahlung im abgekürzten Zahlungsweg aus dem Darlehensbetrag beglichen, wobei die Zahlung über secupay abgewickelt wird. Der Nutzer schließt zu diesem Zweck durch Opt-in auf der Plattform einen Zahlungsdienstevertrag mit secupay und
• weist mit Abschluss des Darlehensvertrages die Volksbank an, die Vergütung des Steuerberaters aus dem Darlehensbetrag zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung im abgekürzten Zahlungsweg auf Rechnung des Nutzers mit Auszahlung des Darlehens zu begleichen und hierzu direkt auf das Zahlungsabwicklungskonto von secupay zu überweisen. Der auf das Konto des Nutzers ausgezahlte Darlehensbetrag wird damit um die Vergütung gemindert;
• weist mit der Annahme des Angebots secupay an, die Vergütung des Steuerberaters aus dem von der Volksbank auf das Zahlungsabwicklungskonto überwiesenen Betrag zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Nutzers auf dessen Rechnung zu begleichen.
VI. WIDERRUF
Nutzer können den Dienstleistungsvertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen widerrufen. Eine Widerrufsbelehrung findet sich im jeweiligen Dienstleistungsvertrag. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Steuerberater die Dienstleistung vollständig erbracht und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Nutzer dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und seine Kenntnis bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
VII. HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ
1. Zasta haftet nicht für die Durchführung des Dienstleistungsvertrages durch den Steuerberater und nicht für etwaige dem Nutzer durch die Dienstleistung entstehende Schäden. Zasta ist zur Unterstützung bei einer Schadensregulierung nicht verpflichtet. Die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Steuerberater oder einem Zahlungsdienstleister obliegt dem Nutzer.
2. Im Übrigen haftet Zasta bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten durch Zasta nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet Zasta – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Zasta nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Hauptvertragspflicht)).
3. Die genannten Einschränkungen gelten auch zugunsten von Zastas gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
VIII. LAUFZEIT, BEENDIGUNG
1. Der Nutzungsvertrag beginnt mit der Registrierung des Nutzers und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er ist für den Nutzer und für Zasta jederzeit ordentlich kündbar. Die Kündigung muss in Textform erfolgen (E-Mail an [email protected] genügt). Als Kündigung gilt auch die Löschung des Nutzerkontos durch den Nutzer.
2. Mit Beendigung des Nutzungsvertrages ist Zasta berechtigt, das Nutzerkonto unwiderruflich zu löschen. Personenbezogene Daten und andere Informationen stehen dann in der Verantwortung des jeweiligen Steuerberaters.
3. Zasta behält sich das Recht vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder sonstige Vertragspflichten, oder bei Störungen, Missbrauch oder Rufschädigung der Plattform, das Nutzungsverhältnis zu kündigen und das Nutzerkonto zu sperren, wenn ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.
IX. DATENSCHUTZ
1. Zasta erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Nutzers, wie in der Datenschutzerklärung, die auf der Plattform veröffentlicht und zugänglich ist, näher beschrieben.
2. Eine Weitergabe der Daten des Nutzers erfolgt u.a. an Steuerberater. Für die Datenverarbeitung der Steuerberater sind nur diese datenschutzrechtlich verantwortlich. Zasta hat mit Steuerberatern eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen, mit dem Steuerberater als Verantwortlichem und Zasta als Auftragsverarbeiter. Über die Verarbeitung wird der Nutzer von den Steuerberatern gesondert informiert.
X. DIREKTWERBUNG
Zasta behält sich vor, den Nutzer über elektronische Kommunikationsdienste (also z.B. per E-Mail, SMS, RCS, Messenger) werblich zu kontaktieren und ihn so über ähnliche Produkte oder Dienstleistungen von Zasta zu informieren. Hierzu gehört auch, dass Zasta sich nach der Zufriedenheit mit den Angeboten erkundigt und/oder um eine Bewertung bittet. Zudem kann Zasta Nutzer postalisch mit Direktwerbung zu eigenen oder fremden Produkten und Dienstleistungen kontaktieren. Der Nutzer kann dieser Verwendung seiner Daten zu Zwecken der Direktwerbung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
XI. ÄNDERUNG DER NUTZUNGSBEDINGUNGEN
1. Zasta behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers jederzeit zu ändern.
2. Die Zustimmung des Nutzers kann in bestimmten Fällen als von dem Nutzer erteilt gelten, wenn die Änderung erfolgt, um (i) Anpassungen an gesetzliche oder andere rechtlich zwingende Vorgaben vorzunehmen oder (ii) Regelungen zu neuen oder weiterentwickelten bestehenden Leistungen in die Nutzungsbedingungen aufzunehmen oder (iii) anderweitige Änderungen an bestehenden (nicht Haupt-)Leistungen abzubilden. Zudem können Anpassungen erfolgen, wenn (iv) sich durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Änderungen der vertragliche Interessenausgleich zu Lasten von Zasta verschoben hat.
3. Eine Änderung nach Ziffer XI.2. ist dabei jeweils nur zulässig, wenn diese Änderung (i) nicht das in den Nutzungsbedingungen festgelegte Äquivalenzverhältnis zwischen Zasta und dem Nutzer in erheblicher Weise zu Lasten des Nutzers verschiebt, (ii) nicht Hauptleistungspflichten von Zasta oder dem Nutzer betrifft und (iii) dem Nutzer auch sonst zumutbar ist.
4. Die Zustimmung nach Ziffer XI.2 gilt als erteilt, wenn die Nutzer spätestens 5 Wochen vor dem Inkrafttreten der Änderungen in Textform (z.B. per E-Mail) informiert werden und dadurch die Möglichkeit erhalten, zu widersprechen. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs werden die Nutzer dabei hingewiesen. Die Änderungen werden dem Nutzer transparent dargestellt. Erfolgt bis zum Inkrafttreten der Änderungen kein Widerspruch, gilt dies als Zustimmung des Nutzers. Die Ausübung des Widerspruchsrechts erfolgt insbesondere durch Löschung des Nutzerkontos durch den Nutzer.
XII. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen eine Lücke herausstellen, so berührt das die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke tritt diejenige wirksame Bestimmung, die der Zielsetzung von Zasta am nächsten kommt.